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Wrenwire
Dokumentation

B2B-Kaltakquise in der Schweiz

Die Schweiz ist in dieser Reihe der einzige Markt außerhalb der Europäischen Union, und das ändert zwei Dinge zugleich: die Rechtsgrundlage des Versands und den Mechanismus, der darüber entscheidet, welches Recht gilt.

Was das Schweizer Recht verlangt

Grundlage ist Art. 3 Abs. 1 lit. o des Schweizer Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Die Norm ist anders gebaut als die deutsche: statt allein des Einwilligungserfordernisses bündelt sie drei Anforderungen an Massenwerbung an einer Stelle. Unlauter handelt, wer Massenwerbung ohne direkten Zusammenhang mit einem angeforderten Inhalt versendet, ohne zuvor die Einwilligung einzuholen, oder ohne die korrekte Absenderadresse anzugeben, oder ohne auf eine problemlose und kostenlose Ablehnungsmöglichkeit hinzuweisen.

Das ist praktisch nützlich gebaut, denn die drei Punkte, die die Vorabprüfung im Produkt kontrolliert, entsprechen genau den drei Gliedern dieser Norm: Einwilligung, Identifikation des Absenders, funktionierende Abmeldung.

Warum der Versand aus Polen nicht schützt

Die Schweiz wendet das Marktauswirkungsprinzip über Art. 136 Abs. 1 IPRG (SR 291) an: Ansprüche aus unlauterem Wettbewerb unterstehen dem Recht des Staates, auf dessen Markt die unlautere Handlung ihre Wirkung entfaltet.

Hinzu kommt ein Unterschied, den es in Deutschland und Österreich nicht gibt. Die Schweiz fällt nicht unter die E-Commerce-Richtlinie, das Herkunftslandprinzip greift dort also überhaupt nicht und ist nicht bloß für unerbetene kommerzielle Post ausgenommen. Der Status als Diensteanbieter aus Polen bietet insoweit keinerlei Schutz.

Die Bestandskundenausnahme

Auch hier knüpft der Weg für eigene Kunden an den Verkauf von Waren, Werken oder Leistungen an. Der Schluss ist derselbe wie in Deutschland und Österreich: die Registrierung für einen kostenlosen Plan begründet keinen Bestandskunden im Sinne der Norm, denn ein Verkauf hat nicht stattgefunden.

Was Wrenwire vor dem Start blockiert

Die Schweiz fällt im Produkt unter dieselbe Vorabprüfung wie Deutschland und Österreich. Eine Kampagne startet nicht ohne deklarierte Rechtsgrundlage, vollständige Absenderangaben, eingerichtete SPF-, DKIM- und DMARC-Einträge für die Versanddomain und den Signaturschlüssel für den Abmeldelink.

Beachten Sie, dass die letzten beiden Punkte im Fall der Schweiz keine Ergänzung zum Einwilligungserfordernis sind, sondern eigenständige Glieder der Norm: eine fehlende korrekte Absenderadresse oder eine fehlende einfache Abmeldung genügt bereits für Unlauterkeit, selbst wenn die Einwilligungsfrage geklärt wäre.

DSGVO und die Schweiz

Die Schweiz hat ein eigenes Datenschutzrecht, und zugleich kann die DSGVO für einen Verantwortlichen aus der Union gelten, der Daten im Zusammenhang mit dem Angebot von Waren oder Dienstleistungen verarbeitet. Wrenwire entscheidet das nicht für Sie und differenziert hier auch nicht: der Hinweis nach Art. 14 DSGVO wird marktunabhängig in die erste Nachricht eingefügt, denn diese Pflicht kennt im Produkt keine Marktschranke, und die Zustellung einer Information über die Datenquelle wird praktisch auch auf Schweizer Seite erwartet.

Welche Datenschutzregime Sie in einer konkreten Kampagne binden, geht über das hinaus, was das System beurteilen kann.

Die Ausschlussliste

Die problemlose und kostenlose Ablehnungsmöglichkeit ist in der Schweiz Teil der Norm selbst, die Ausschlussliste ist dort also keine operative Bequemlichkeit, sondern ein Bestandteil der Rechtskonformität. Abmeldungen wirken organisationsweit: eine einmal ausgeschlossene Adresse bleibt in allen folgenden Kampagnen ausgeschlossen, und der Filter greift vor jeder Übergabe von Kontakten an den Versand.

LinkedIn und Telefon

LinkedIn richtet sich nach den Bedingungen der Plattform, und eine Nachricht nach angenommener Kontaktanfrage ist ein Gespräch in einem fremden Dienst, weshalb dort kein Absenderblock verlangt wird. Der Versand ist nicht automatisiert.

Das Telefon kennt in der Schweiz eigene Regeln, darunter den bekannten Sternvermerk im Telefonbuch, und ist ein von der E-Mail getrennter Kanal.


Rechtsstand: 6. September 2026. Diese Seite beschreibt das Verhalten des Produkts und nennt die Vorschriften, auf denen es beruht. Sie ist keine Rechtsberatung und entscheidet nicht darüber, ob Ihre Kampagne zulässig ist.